"Tatortprinzip"
Der Deutsche Bundestag hat bereits 1993 in einer Reform des Strafgesetzbuches das "Tatortprinzip" für Kindesmissbrauch aufgehoben, was zur Folge hat, dass ein Bundesbürger nun auch nach deutschem Recht bestraft werden kann, wenn er im Ausland Kinder missbraucht (vgl. § 5 Nr. 8 Strafgesetzbuch).
Da jedoch die Beweisführung aus der Ferne sehr schwierig und der Instanzenweg sehr kompliziert ist, sind bisher kaum Fälle vor den deutschen Gerichten gelandet, und dies obwohl deutsche Touristen beim Sextourismus sehr stark vertreten sind: So reisten im Jahr 1995 an die
10.000 deutsche Touristen allein nach Thailand, um sich dort ein Kind zu "kaufen".