2 Jahre für Wiederholungstäter




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2 Jahre für Wiederholungstäter

Ungelesener Beitragvon gsg04 » 06.04.2005, 21:04

63-Jähriger verging sich an kleinem Mädchen

Für zwei Jahre muss ein 63-jähriger Wolfsburger hinter Gitter. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Arbeitslosen gestern für den se*uel*en Mis*bra*ch an einem Kind in vier Fällen.

Für das neunjährige Mädchen war er zunächst nur der nette Onkel, der so lustig gezaubert hat und ihr die kleinen Fische in seinem Aquarium gezeigt hat. Was das Kind nicht ahnte: Der ältere Mann, den die Schülerin in einer Eisdiele kennen gelernt hatte, war ein Sexualstraftäter, der bereits knapp zehn Jahre für zahlreiche Missbrauchsdelikte im Gefängnis verbrachte.

Von September bis November des vergangenen Jahres hatte sich der Angeklagte an dem Mädchen vergangen. In einem Fall ging er mit seinem Opfer auf die Toilette der Eisdiele, um sich vor ihren Augen zu befriedigen. In drei weiteren Fällen nahm er die Neunjährige mit zu sich nach Hause. Dort zeigte er dem Kind pornografische Filme und ließ das Mädchen ihre Kleidung ausziehen, wobei er sie unsittlich berührte.

Eine Aussage vor Gericht blieb dem Opfer erspart. Der Angeklagte räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen ein. Die Mutter der Schülerin, die als Nebenklägerin auftrat, konnte ihre Emotionen im Lauf der Verhandlung kaum zurückhalten. Immer wieder flüsterte sie Beschimpfungen in Richtung des Beschuldigten und kämpfte gegen ihre Tränen.

"Die Folgen für das Kind sind schwerwiegend", erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Haftstrafe sei zum Schutz der Allgemeinheit und vor allem der Kinder absolut notwendig. "Sie haben Ihren Trieb nicht im Griff", rief die Juristin dem Sexualstraftäter zu. Auch nach einer langen Zeit ohne Verurteilung sei der Angeklagte jetzt wieder rückfällig geworden.

Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam für das Gericht daher nicht in Betracht: "Wir haben Angst davor, sie hier allein aus dem Gericht rauszulassen."

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