Gefahr durch Wiederholungstäter




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Gefahr durch Wiederholungstäter

Ungelesener Beitragvon gsg04 » 11.04.2005, 23:05

Gefahr durch Wiederholungstäter

Peter wurde nur neun Jahre alt. Der Junge kannte seinen Mörder, es war ein Freund seines Vaters, der oft zu Besuch war.
Am 17. Februar 2005 lockte Martin Prinz den Jungen unter einem Vorwand in sein Wohnheim im Münchner Osten. Dort
missbrauchte er den Jungen, erdrosselte ihn, verging sich an der Leiche und warf sie anschließend in einen Müllcontainer.

06.03.2005

Der Mord an dem kleinen Peter war nicht der erste Mord von Martin Prinz. Am 13. Oktober 1994 lauerte er dem elfjährigen Tobias Hackl auf, stach brutal immer wieder mit einem Messer auf ihn ein. Für das Gericht war Prinz voll schuldfähig. Es verurteilte den 18-Jährigen wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe. Tobias' Vater Helmut Hackl erinnert sich: "Er war eiskalt und gefühllos. Er zeigte während der Verhandlung keinerlei Regung, keinerlei Reue. Für mich war das ein Indiz dafür, dass es irgendwann wieder passieren wird."

Entlassung nach Strafverbüßung
Nach vier Jahren in einem Jugendgefängnis kam Prinz in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Hier gibt es eine
Spezialabteilung für Sexualstraftäter. Viereinhalb Jahre lang war er in Therapie. Doch die Gutachter hielten ihn weiterhin für gefährlich, verhinderten eine vorzeitige Entlassung. Erst am Ende der Haftstrafe wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Eine verhängnisvolle Entscheidung, auch für Hans Herbert Moser von der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim: "Wir hatten keine Alternative. Er hat seine Strafe vollständig verbüßt, neuneinhalb Jahre Jugendstrafe, und er musste entlassen werden." Und so verließ der Mörder Martin Prinz im April 2004 das Gefängnis.

Unzureichende Kontrollen
Für gefährliche Gewalttäter, die nach Jugendstrafrecht verurteilt und voll schuldfähig eingestuft werden und die ihre Strafe, maximal zehn Jahre Haft, erhalten,gebe es bisher keine Möglichkeit der icherungsverwahrung, so Oberstaatsanwalt Peter Boie aus München. Doch für sein Leben in Freiheit wurden Prinz eine Reihe von Auflagen gemacht. Unter anderem
musste er die Therapie fortsetzen und sich regelmäßig bei den Behörden melden. Diese so genannte Führungsaufsicht ist nur eine minimale Kontrollmöglichkeit. Aber selbst an diese Weisungen hielt er sich nicht.
Dazu sagt Boie: "Ich möchte die Einrichtung der Führungsaufsicht nicht schlecht reden, aber bei gefährlichen Gewalttätern ist das so ähnlich, als ob man mit einem Pappschild einen D-Zug auf freier Strecke stoppen möchte. Dazu reicht dieses Instrumentarium hinten und vorne nicht." Prinz geriet nach seiner Entlassung schnell wieder außer Kontrolle. Nach nur zehn Monaten in Freiheit tötet er wieder. Ein Einzelfall?

Auch Vanessa, die Tochter von Familie Gilg wurde von einem jugendlichen Gewaltverbrecher am 10. Februar 2002 ermordet.

Wiederholungstat befürchtet.

Während der Ermittlungen demonstrierte der 19-jährige Michael Weinhold ungerührt, wie er den Mord begangen hatte.
Mit zwanzig Messerstichen hatte er das schlafende Mädchen in ihrem Zimmer getötet. Reinhard Nemetz, Oberstaatsanwalt in Augsburg, befürchtet auch hier einen Rückfall: "Er hat getötet um des Tötens willen. Wie wollen sie einen derartigen Menschen im Strafvollzug in irgendeiner Weise therapieren? Deswegen besteht Grund zur Befürchtung, dass Weinhold, wenn er in knapp sieben Jahren, dann im Alter von 29 Jahren, auf freien Fuß kommt, erneut eine derartige Straftat begehen wird."

Auch der 19-jährige Michael Weinhold, ein hochgefährlicher Mörder, wurde nur nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Bei Straftätern zwischen 18 und 21 Jahren bleibt es dem Gericht überlassen, ob es das Erwachsenenstrafrecht oder das deutlich mildere Jugendrecht anwendet.

Und die Entscheidung für das Jugendstrafrecht ist leider der Normalfall. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder mordet, sehr hoch ist. "Wir Staatsanwälte kämpfen in einzelnen Fällen, wo wir das für angemessen halten, gegen die Anwendung von Jugendstrafrecht, haben da aber nur in sehr geringem Umfang Erfolg", beklagt Oberstaatsanwalt Boie.

Verschärfung gefordert

Dagegen laufen jetzt auch die Eltern der ermoderten Kinder Sturm. In einem Brief an die Bundesjustizministerin Zypries
fordern über hundert Opfereltern: "Handelt endlich". Seit Jahren versucht Bayern schon das Jugendstrafrecht zu verschärfen.
Dazu erklärt die bayerische Justizministerin Beate Merk von der CSU: "Für hochgefährliche junge Täter fordern wir eine Anhebung der Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre. Vor allem fordern wir eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch im Jugendstrafrecht." Dazu soll für gefährliche Täter das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
Auf Anfrage teilte das Bundesjustizministerium ML Mona Lisa mit: "Gleichwohl sollten wir uns hüten, daraus vorschnelle Schlüsse für Gesetzesänderungen zu ziehen. Bisher gibt es einen politischen Konsens, Jugendliche nicht in Sicherungsverwahrung zu nehmen - wissend, dass sie in aller Regel entwicklungsfährig sind und deshalb noch die besten
Chancen haben, sich zu resozialisieren."

Auch Gabriele Karl hat vor zehn Jahren ihre Tochter durch einen Wiederholungstäter verloren. Seitdem kämpft sie mit ihrem
Verein "Opfer gegen Gewalt" für wirksamere Gesetze. Sie fordert mit vielen Betroffenen einen besseren Opferschutz: "Wir werden wohl nie alle Morde verhindern können. Aber die Opfer erwarten vom Staat, dass er die Menschen vor den Tätern beschützt, von denen man weiß, dass sie gefährlich sind, und vor allem vor den Tätern, die ja schon mal gemordet haben.

Wenn das nicht gelingt, wenn diese Leute wieder in Freiheit kommen und dann wieder morden, dann ist letztlich ein Menschenleben in unserem Land nichts mehr wert."

Links
http://www.opfer-gegen-gewalt.de/menue.html
http://www.weisser-ring.de/bundesgescha ... /index.php

Quelle Mona Lisa
Wer die Augen vor sexueller Gewalt verschließt, macht sich mit schuldig!
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