Mehr genetische Fingerabdrücke




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Mehr genetische Fingerabdrücke

Ungelesener Beitragvon gsg04 » 12.05.2005, 19:39

Polizei & Staatsanwaltschaft sollen von Verdächtigen in mehr Fällen als bisher einen genetischen Fingerabdruck nehmen dürfen. Regierung und rot-grüne Koaltion haben sich jetzt auf eine Ausweitung der erfolgreichen Ermittlungsmethode geeinigt. Nach Angaben von Justizministerin Zypries soll nun eine Registrierung von den entsprechenden genetischen Informationen bereits dann möglich sein, wenn der Verdächtige wiederholt einfache Straftaten begangen hat.

Videotext Pro 7, 11.05.2005
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Ausweitung der DNA-Analyse beschlossen: Gesetz soll Ende des Jahres in Kraft treten

Berlin (ddp). Nach monatelangem Streit hat sich die rot-grüne Koalition auf eine Ausweitung der DNA-Analysen in der Strafverfolgung geeinigt. Künftig müsse bei freiwillig abgegebenen DNA-Proben und anonymen Spuren am Tatort kein Richter mehr der Untersuchung der Daten zustimmen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs.

Außerdem wird der Kreis der Verdächtigen, bei denen ein genetischer Fingerabdruck abgenommen und gespeichert werden darf, auf mögliche Wiederholungstäter bei nicht erheblichen Straftaten erweitert. Bisher ist dies nur bei erheblichen Straftaten und allen Sexualdelikten zulässig.

«Materielle Schwere» der Tat
Ausgeschlossen bleibe, dass «jeder Ladendieb oder mehrfache Schwarzfahrer gespeichert» wird, unterstrich Zypries. Auch bei möglichen Mehrfachtätern müsse eine «materielle Schwere» der Tat vorliegen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag behandelt werden und bis Ende des Jahres in Kraft treten.

Eine Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit dem herkömmlichen, wie von der Union und auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gefordert worden war, sieht der Entwurf nicht vor. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) zeigte sich daher auch enttäuscht: Der genetische Fingerabdruck sei der «Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts». Es sei nicht nachzuvollziehen, diese Maßnahmen an unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen zu knüpfen.

Keine Gleichstellung mit herkömmlichem Fingerabdruck
Als begrüßenswert, aber nicht weitgehend genug, bezeichnete der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg den Entwurf. Zwar erleichterten die Neuregelungen die polizeiliche Arbeit, es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum der genetische mit dem herkömmlichen Fingerabdruck nicht rechtlich gleichgestellt worden sei. Die Ängste von Datenschützern seien unbegründet. Die Polizei wolle über die reine Identitätsfeststellung hinaus keine weiteren Informationen aus den DNA-Proben gewinnen.

Derzeit sind rund 400 000 Einträge in der Gen-Datei gespeichert. Seit 1998 hat es rund 28 000 Treffer in der DNA-Analyse-Datei gegeben. Dabei kam es nach Auskunft des Justizministeriums zu rund 20 000 Tataufklärungen.


12.05.2005 © e110.de
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