Tatort Kinderzimmer




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Tatort Kinderzimmer

Ungelesener Beitragvon gsg04 » 17.06.2006, 16:13

Die Aufdeckung

In über 90 Prozent der Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs sind die Täter Verwandte oder Bekannte der Opfer. Die Kinder
senden fast in jedem Fall verschlüsselte Notsignale an Bezugspersonen aus. Diese wagen den letzten Schritt zur Aufdeckung
oft nicht. Sechs von sieben Alarmsignalen verhallen ungehört.

Drei Jahre lang missbrauchte ein 43-Jähriger seine Tochter Tina, die bei Pflegeeltern aufwuchs. Als das Mädchen sieben
war, hörte seine Pflegemutter ein Telefongespräch mit, in dem der Mann seinem Kind anzügliche Anträge machte. Die Frau
deckte den Fall auf. Es war nicht das erste Zeichen, das auf den se*uel*en Mis*bra*ch hinwies.

Tinas Mutter war kurz nach der Geburt ihrer Tochter gestorben. Mit vier Jahren kam das Kind vom Vater weg zu
Pflegeeltern. Immer dann, wenn Tinas Vater sie zu sich geholt hatte, kehrte sie verstört zurück.

Sie hatte Angst vor dem Alleinsein, bekam unerklärbare Weinkrämpfe. Als Fünfjährige wurde sie zweimal in ein
Krankenhaus eingeliefert – ihr Genitalbereich war entzündet, Ärzte sprachen von Schmierinfektionen.

Nach einem Sommerurlaub mit dem Vater kam Tina mit denselben Symptomen zurück. Die Kinderärztin tat die Infektionen
ab als Folge mangelnder hygienischer Umstände am Meer.

Tinas Vater machte das Salzwasser verantwortlich. Die Pflegemutter wurde hellhörig, suchte Hilfe beim Jugendamt, ihr
Verdacht wurde jedoch verharmlost.

In den folgenden Monaten traten die Infektionen immer häufiger auf. In der Schule wurde Tina verschlossener, weinte oft
ohne Grund. Von den Osterferien mit dem Vater kam sie wieder mit Entzündungen zurück.

Als die Pflegemutter auf den kranken Hautstellen eine Salbe auftrug, wimmerte Tina: „Das macht der Papa auch immer.“ Als
die Pflegemutter Näheres wissen wollte, blockte Tina ab.

Wenige Tage später belauschte die Pflegemutter den Anruf des 43-jährigen Vaters des Kindes und erstattete die Anzeige.

Verschlüsselte Signale

Die meisten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs dauern mehrere Jahre.

Die Kinder senden fast immer Hilferufe an ihre Umgebung aus – verschlüsselt und am seltensten durch Worte.

Die Sprache von Kindern unter zehn Jahren ist oft noch zu wenig ausgeprägt, um das Gefühlsleben beschreiben zu können.

Die Kinder sind selten sexuell aufgeklärt. In vielen Familien wird nicht über Gefühle gesprochen, weinen gilt als Schwäche,
schreien als unartig.

Gerade seelisch verwundete Kinder verdrängen ihre Gefühle, verleugnen sie oder schieben sie in eine zweite Welt ab, die nur
in ihrem Inneren existiert.

Über ihr vier Jahre dauerndes Vergewaltigungsmartyrium zu sprechen, war der zehnjährigen Erika nicht möglich.

Ein Liebhaber ihrer Mutter hatte das Mädchen zum Geschlechtsverkehr gezwungen, jedes Mal, wenn sie allein zu Hause
waren.

Drei Wochen bevor der Fall aufflog, vergewaltigte der Mann das Kind in der Toilette eines Restaurants.

Seine Aussage machte das Kind schriftlich. Immer wenn Erika von dem Mann sprach, wurde ihr schlecht; während der
Therapie urinierte sie einmal auf den Sessel.

Die Aggressionen des Kindes waren nicht als Alarmsignal gedeutet worden, auch die Schulprobleme nicht – Reaktion der
Eltern:

Erika kam in ein Internat. Nach mehreren Monaten zog sie eine Therapeutin ins Vertrauen.

Sprechverbot

Der Täter erteilt dem Opfer Sprechverbot. Was zwischen den beiden passiert, ist ein „großes Geheimnis“.

Er droht, das Kind in ein Heim für schwer Erziehbare abzuschieben; das Familienglück würde auseinander brechen; er dreht
den Spieß um und droht, er würde die Tat der Mutter des Kindes verraten – was dem Opfer signalisiert, nicht der
Missbraucher sei der Täter, sondern das Opfer.

Auf der Seele des Opfers lastet ein schwerer psychischer Druck – was Schuldgefühle beim Opfer verursacht, wenn die Tat
ans Licht kommt. Das Sprechverbot muss nicht immer ausgesprochen werden.

„Das ist so zwischen Vater und Tochter“, erklärte ein Stiefvater seiner neunjährigen Tochter, als er ihr ein Pornovideo
vorführte.

Die Darstellerin im Film war nicht minderjährig, aber deutlich jünger als der Mann. Was das Kind am Bildschirm gesehen
hatte, musste es in der Wirklichkeit mit dem Vater nachspielen – vieles unter Schmerzen. Drei Jahre hindurch wöchentlich.
Als das Mädchen einmal protestierte, fragte sein Vater: „Liebst du deinen Papa nicht?“ Es war der letzte Zweifel, den das
Mädchen äußerte.

Mit 13 verdiente es sich ein Taschengeld als Babysitterin. Es passte auf zwei Buben im Alter von drei und vier Jahren auf.

Beim Kuscheln mit seiner Mutter an einem Sonntagmorgen verlangte einer der Buben „ein richtiges Schmusi“, wie es seine
13-jährige Babysitterin mit ihm getan hatte.

Das Mädchen hatte die Kinder missbraucht, wie es sein Vater mit ihm gemacht hatte.

Die Straftaten des Mannes kamen ans Tageslicht. Erst im Nachhinein deutete die Großmutter des Opfers die Zeichen der
letzten Jahre: Das Mädchen galt als störrisch, aggressiv und schwierig. Es hatte Essstörungen und litt unter Einschlafschwierigkeiten.

Mit neun Jahren musste es wegen Verletzungen im Genitalbereich zum Frauenarzt. Arzt und Großmutter hatten angenommen,das Mädchen habe sich beim Entdecken ihrer Sexualität selbst verletzt.

Zivilcourage

Eltern kennen ihre Kinder und haben ein Gefühl dafür, wenn eine Verhaltensänderung eintritt, die nicht normal ist.

* Bei Verdacht, dass ein Kind missbraucht wird, sollte jemand zurate gezogen werden.

* Nie auf eigene Faust handeln – wie etwa dem Verdächtigen die Beschuldigungen an den Kopf werfen. Er würde
versuchen, den Verdacht zu zerstreuen und die Aussagen des Kindes in Zweifel zu ziehen.

* Selbst wenn ein Arzt oder ein Beamter des Jugendamts auf den Verdacht nicht eingeht, sollte der Aufdecker nicht locker
lassen und eine weitere Stelle einbeziehen.

Oft erfordert es nicht nur Zivilcourage, sexuellen Kindesmissbrauch aufzudecken, sondern auch Beharrlichkeit.

Im Verband mit anderen lässt es sich besser hartnäckig sein, ohne den richtigen Blick für die Dinge zu verlieren und ohne sich in etwas Falsches zu verrennen.

* Jugendamt und andere Stellen sind seit 1993 nicht mehr verpflichtet, jeden Fall vor Gericht zu bringen, Polizei und Gendarmerie müssen die Verdächtigen einem Richter anzeigen.

In Wien schaltet der Magistrat die Polizei in jedem zweiten Fall ein. Im Burgenland informiert das Jugendamt fast immer die
Gendarmerie.

Selbst Experten sind sich nicht einig, ob und wann eine Anzeige dem Opfer wenig schadet und andere mögliche Opfer vor
dem Täter schützt.

Bei sexuellem Kindesmissbrauch ist der Weg zu Gericht allerdings oft unumgänglich, um den Taten einen Riegel
vorzuschieben – auch wenn dadurch die Familie des Opfers schwer beeinträchtigt wird.

Die Mauer

Nur in 15 Prozent der Fälle sind Verletzungen sichtbar.

Die Drohungen des Täters – ob ausgesprochen oder nicht – machen das Opfer zum unfreiwilligen Gehilfen beim Verbergen
der Spuren.

Oft gelingt es den vergewaltigten Kindern, sichtbare Verletzungen sogar vor den engsten Bezugspersonen geheim zu halten.

Meist wollen diese die Wahrheit nicht wahrhaben. Kommt Missbrauch in einer Familie vor, gilt das als Schande. Im
Nachhinein hat es dann jeder „immer schon gewusst“.

Autoritäten

Je enger der Bekanntheitsgrad des Täters zum Opfer, desto schwieriger ist es für das Kind, Gehör zu finden und desto
seltener wird der Missbraucher angezeigt.

Fast immer suchen sich die Kinder eine entferntere Bezugsperson aus, an die sie Notsignale aussenden – außerhalb der
Familie und doch vertraut: Kindergärtnerinnen, Lehrer oder Großeltern.

Je enger der Bekanntheitsgrad zum Täter, desto entfernter steht die Bezugsperson zum Kind, an die es sich um Hilfe wendet.


Der Vater, der Lebensgefährte der Mutter, Onkel, „Freunde der Familie“ sind Autoritätspersonen für die Kinder und haben
Macht über sie. Was sie sagen oder tun, ziehen die Heranwachsenden nicht in Zweifel, auch dann nicht, wenn ihr Gefühl
Alarm schlägt.

In über 90 Prozent der Fälle sind die Täter Verwandte oder Bekannte der missbrauchten Kinder.

Zwei Drittel leben in ihrer engsten Umgebung, rund ein Viertel lebt mit den Opfern unter einem Dach.

Wenn Väter ihre Kinder missbrauchen, ist man mit der Schuldzuweisung an die Mütter meist zu rasch bei der Stelle.

Doch die Täter führen oft ein Doppelleben, vielen Frauen fällt das nicht auf.

Die Kinder wenden sich in diesen Fällen am seltensten an die Mütter.

Jede zweite Mutter eines missbrauchten Kindes ahnt, dass etwas nicht in Ordnung ist mit dem Mädchen oder Buben.
Nicht jede führt das auf se*uel*en Mis*bra*ch zurück. Die Täter legen sich meist penible Zeit-Weg-Diagramme zurecht, um nicht entdeckt zu werden.

Hürden beim Aufdecken

Die Aufdeckung des Missbrauchs hat viele Schwellen:

Ist der Täter in der Familie, wird diese in ihrem Gefüge zerstört; nichts wird sein, wie es war. Der Täter hat mitunter für den
Familienunterhalt gesorgt. Kommt er ins Gefängnis, ist die Familie auf Sozialhilfe angewiesen.

Für die Opfer und die übrigen Familienangehörigen gilt es als Schande, einen Sexualverbrecher in der Familie zu haben.

Familieninternes könnte an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Hürden sollten Personen überwinden, denen sich ein Kind
anvertraut. Auf dem Spiel steht die Zukunft des Opfers. Es benötigt dringend psychologische Hilfe. Je länger der Missbrauch
fortgesetzt wird, desto schwerer wird die Seele des Kindes verletzt, mitunter sind die Schäden nicht mehr zu reparieren.


Beteuerungen des Täters, von dem Kind künftig abzulassen, sind wertlos. Er wird rückfällig werden.
Sexualstraftäter handeln aus einem Trieb heraus, den sie nicht steuern können.


Der 28-jährige Martin S. stand im Verdacht, als Nachwuchstrainer bei einem Fußballklub Buben im Alter von sieben bis
neun Jahren unsittlich betastet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn und stellte das Verfahren ein. Als einige
Monate später aufkam, dass der Verdacht doch richtig war, gab Martin S. zu: „Es hat in mir gebrodelt. Ich habe versucht,
mich am Riemen zu reißen und mich zurückzuhalten. Mein Trieb war stärker als mein Wille.“

Keine Verleumdung

Häufig hält den Aufdecker die Angst zurück, er könnte wegen Verleumdung belangt werden, wenn er jemanden anzeigt.

Die Angst ist unbegründet: Verleumdung liegt nur vor, wenn jemand gegen einen anderen den Verdacht ausspricht, eine
Straftat begangen zu haben und weiß, dass die Anschuldigung falsch ist.

Er müsste ihn bewusst falsch verdächtigen. Das liegt nicht vor, wenn dem Anzeiger bestimmte Indizien vorliegen und er den
Verdacht äußert, jemand missbrauche ein Kind.

Die Polizei prüft die Hinweise, ihre Zusammenhänge und versucht herauszufinden, ob tatsächlich ein Missbrauch vorliegt und
ob es sich bei dem Verdächtigen um den Täter handelt.

Glauben schenken

Den Aussagen der Kinder und Jugendlichen können Erwachsene ruhigen Gewissens glauben:

Nur drei bis fünf Prozent der Beschuldigungen durch Heranwachsende sind Falschaussagen.

Bei anderen Deliktsarten beträgt diese Quote bis zu zwanzig Prozent, in Einzelfällen weit darüber.

Überdies können die Kinder die meisten Schilderungen nicht erfinden. Selbst wenn jemand Erzählungen der „sexuellen Fantasie“ des Kindes zuschreibt – woher sollte es sie haben? Hat sie das Kind aus Filmen, ist es schlimm genug und ein Hinweis auf Kindesmissbrauch: Wer es zulässt, dass ein Kind Pornofilme ansieht, führt meist mehr im Schilde.

(c) http://www.kripo-online.at/brosch/show_brosch.asp?id=22
Wer die Augen vor sexueller Gewalt verschließt, macht sich mit schuldig!
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