Strafbare Vorliebe für kleine Jungs




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Strafbare Vorliebe für kleine Jungs

Ungelesener Beitragvon gsg04 » 14.12.2009, 07:38

Ein Prozess wegen Missbrauchs bringt für einen 29 Jahre alten Mann eine Bewährungsstrafe. Er gibt zu, mit einem Jugendlichen geschlafen zu haben.
Von Manfred Scherer

Bayreuth - Die strafbare sexuelle Vorliebe zu minderjährigen Jungs hat einen 29-jährigen Bayreuther vor das Jugendschöffengericht gebracht. Das Urteil am Dienstag: Zwei Jahre auf Bewährung. :daumen runter: Der Angeklagte hatte gestanden, einen 13-Jährigen sexuell missbraucht zu haben, in einem Fall sogar, als das Opfer schlief.

Die wesentlichen Gründe für die Bewährung: Der Mann ist nicht vorbestraft, hat durch sein Geständnis dem Zeugen eine Aussage vor Gericht erspart und hat eine Therapie gegen seine Neigungen zugesagt.

Der Bub, an dem sich der Angeklagte verging, war der Sohn einer Freundin. Die Handlungen waren laut Anklage ohne körperliche Gewalt: Begrapschen und Oralverkehr, in einem Fall sogar mit dem Mobiltelefon gefilmt.

Zwei Jungs im Schlepptau

Der 29-jährige Angeklagte gestand in seinem Prozess die Anklagevorwürfe von Staatsanwalt Michael Hoffmann rundweg ein und sagte dazu: "Ja, ich habe gemerkt, dass er das nicht will."

Der Missbrauchsfall wurde von einem Kriminalbeamten geklärt, der Mitte Juni eigentlich zu einem Brand in einer Bayreuther Gartenkolonie gerufen worden war: Vor Ort begegnete der Beamte dem Angeklagten, der zwei Jungs im Schlepptau hatte. Dies kam dem Kriminaler verdächtig vor und er fand heraus, dass gegen den Mann bereits einmal erfolglos wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt worden war. Der Beamte sprach mit der Mutter der Jungs, die der Verdächtige in der Gartenkolonie bei sich hatte; die wiederum wirkte auf einen ihrer Söhne so ein, dass die Kripo eine belastende Aussage gegen den 29-Jährigen bekam. Die Durchsuchung bei dem Verdächtigen erbrachte überdies das selbst aufgenommene Handy-Video.

Video auf dem Handy

Ein halbes Jahr saß der Verdächtige in Untersuchungshaft - eine besonders harte Zeit für mutmaßliche Kinderschänder, wie selbst Staatsanwalt Hoffmann in seinem Plädoyer erklärte. Der Staatsanwalt betonte dabei: "Ich befürchte, dass das nur die Spitze des Eisberges war." Und: "Es muss unbedingt verhindert werden, dass so etwas noch mal passiert." Hoffmann zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte von weiteren derartigen Taten abgehalten werden könne.

Gegen den Angeklagten, der sagte: "Ich bin froh, dass ich festgenommen worden bin", setzte das Gericht unter Vorsitz von Hans Feigl strenge Auflagen fest: 1000 Euro Geldbuße - der Mann kann wieder seinen alten Arbeitsplatz bekommen -, dazu eine fünfjährige Bewährungsdauer und die Durchführung der Sexualtherapie.


(c) Frankenpost, 14.12.2009
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