Kuhhandel für pädophilen Kinderschänder vor Gericht




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Kuhhandel für pädophilen Kinderschänder vor Gericht

Ungelesener Beitragvon Initiative GSG » 06.01.2010, 18:21

(CareBlog) - In Saarbrücken gibt es ihn noch - den Kuhhandel vor Gericht. Unter Vorwegnahme des Urteils hat ein Richter dem pädophilen Kinderschänder Thomas W. bereits in der laufenden Verhandlung das Strafmaß für den Fall angekündigt, dass er ein vollständiges Geständnis ablegt und jedem seiner Opfer lächerliche 7000,-- EURO zahlt.

Das klingt wie ein schlechter Scherz. Als wenn Richter, Verteidiger und Staatsanwalt in einer dunklen Spelunke sitzen und miese Deals aushandeln.

Richter Michael Görlinger hat diesen Kuhhandel vorgeschlagen. Volles Geständnis und Zahlung an die Opfer, dann gibt es ein mildes Urteil, welches nicht über 2 Jahre und 9 Monate hinausgeht und Aussetzung des Haftbefehls!

Sein Verbrechen? Sexueller Kindesmissbrauch. Seine beiden Opfer waren 7 und 9 Jahre alte Mädchen. Das ältere der beiden wurde zuvor bereits vom eigenen Vater und Großvater missbraucht.

Darf ein Richter so was tun? Es heißt, die Toten zählt man nach der Schlacht. Das Urteil wird am Schluss gesprochen usw.usf.

Gab es vielleicht einen guten Grund für diesen richterlichen Schwachsinn? Nein. Er hätte den Kinderschänder auch einfach zur zusätzlichen Zahlung der Beträge an seine Opfer verurteilen können ohne ihm dafür auch noch Zugeständnisse zu machen und Zuckerchen ins Maul zu werfen.

Aber nochmal die Frage: Darf ein Richter so was tun? Für vernünftige Menschen mag die Antwort erstaunen, aber ja: Er darf! Richter Görlinger hat dieses Vorgehen nämlich lediglich in Aussicht gestellt, nicht etwa fest versprochen.

Sie denken, das macht keinen Unterschied ob "in Aussicht gestellt " oder "versprochen" ? Juristisch gesehen schon. Denn ein solches Versprechen wäre nichtig. Das Urteil wird halt erst zum Schluss gesprochen. Aber das Gericht darf seine Absichten äußern, die Urteilstendenz aufzeigen etc.

Verboten ist das nicht - nur beschämend.

Denn das prekärste daran kommt zum Schluss: Dadurch das Richter Görlinger diesen Kuhhandel durchgezogen hat, konnte der gefährliche Kinderschänder noch am gleichen Tag seinen Opfern wieder begegnen. Der Haftbefehl wurde laut dem Deal ja ausgesetzt und der Mann kam sofort nach der Verhandlung auf freien Fuß.

(c) carechild
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