Prozess um Pfadfindergruppenleiter - «Mann ist nicht krank»
Köln (ddp-nrw). Im Prozess um einen 32-jährigen pädophilen Ex-Pfadfindergruppenleiter vor dem Kölner Landgericht hat ein psychiatrischer Sachverständiger den Angeklagten als «strafrechtlich voll verantwortlich für die Taten» eingestuft. Der hauptberufliche
Werksfeuerwehrmann sei weder körperlich noch psychisch krank, eine verminderte Schuldfähigkeit sei daher auszuschließen.
Täter geständig
In seinem Gutachten bezeichnete der Psychiater den Angeklagten als «Serientäter» und sprach von einer «hohen Rückfallgeschwindigkeit», was die Häufigkeit der Taten anbetraf.
Im Prozess hatte der Täter zugegeben, das Vertrauen als langjähriger Gruppenleiter bei den Pfadfindern in Köln-Brück missbraucht zu haben, in dem er sich an der ihm anvertrauten kindlichen Klientel mehrfach sexuell vergriffen hatte.
Eltern hatten vollstes Vertrauen
Eltern, Pfarrer und Gemeindemitglieder hatten im Zeugenstand ausgesagt, der Gruppenleiter habe ihr «vollstes Vertrauen gehabt», da er so eine glückliche Hand mit Kindern gehabt habe: «Er konnte mit Kindern umgehen, wie man es sich besser nicht vorstellen konnte.»
Der Gutachter sprach auch von der «außergewöhnlich hohen Einsichtsfähigkeit des Angeklagten», er habe die «schädigenden Auswirkungen der Taten weder bagatellisiert noch sich sonst wie gerechtfertigt». Allerdings gab der Psychiater auch zu verstehen, «dass eine homophile Neigung leider nur schwer oder gar nicht behandelbar ist».
Statistiken zufolge werde «jeder zweite Homophile erneut straffällig, andererseits macht sich nicht jeder Homophile überhaupt strafbar, weil er seine Neigungen unter Kontrolle hat».
Plädoyers und Urteil sind für die kommende Woche vorgesehen.
© e110 17.04.2005

