Sachsen-Anhalt will Gesetzeslücke bei Kinderp.r.ogr.f.e schließen
Magdeburg (ddp-lsa). Sachsen-Anhalt will eine Gesetzeslücke bei der Bekämpfung von Kinderp.r.ogr.f.e schließen. Derzeit liege strafbarer se*uell*r Mis*bra*ch laut Gesetz nur vor, wenn das Kind berührt werde oder auf Aufforderung sexuelle Handlungen an sich vornehme, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD) in Magdeburg. Die bloße pornografische Abbildung von Kindern stelle nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen se*uel*en Mis*bra*ch von Kindern dar.
Das erschwere die Verfolgung von Kinderp.r.ogr.f.e und sexuellem Missbrauch erheblich. Die Gesetzeslücke war vor zwei Jahren bei Verschärfung des Strafrechtsreformgesetzes entstanden. Kolb hofft, dass die Gesetzeslücke in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren geschlossen werden kann.
In 10 bis 15 Prozent der Fälle kann den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt derzeit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht ermittelt werden, weil es sich um so genannte Posing-Aufnahmen handelt.
26.07.2006

