Stümperhaft geplant
Paar wegen schweren Raubs zu Bewährungsstrafen verurteilt
Frankenthal (ddp-rps). Wegen Verabredung zu einem schweren Raub hat das Landgericht Frankenthal eine 40-jährige Frau aus Mannheim und ihren 44-jährigen Exfreund aus Ludwigshafen zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung für einen Zeitraum von drei Jahren ausgesetzt. Das Urteil entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger und ist bereits rechtskräftig.
Der ursprüngliche Vorwurf, dass die beiden Angeklagten einen Raubmord geplant hätten, erwies sich im Laufe der Verhandlung als haltlos. Beide hatten am 15. Dezember 2005 in Ludwigshafen einem Mann, den sie für einen Kinderschänder hielten, zum Schein einen Säugling für 2000 Euro zum Kauf angeboten. Mit einem Totschläger und zwei Messern bewaffnet erschienen sie am vereinbarten Treffpunkt in der Ludwigshafener Innenstadt, um das Opfer nach eigenen Angaben einzuschüchtern und gegebenenfalls zur Herausgabe des Geldes zu zwingen.
Geplante Tracht Prügel
Die Richter sahen es allerdings als erwiesen an, dass der Angeklagte plante, das Opfer nach der Tat noch ordentlich zu vertrimmen. Schließlich hatte der Angeklagte vor der Tat zu seiner Ex-Freundin gesagt, dass er dem Opfer «beide Beine und Arme brechen» wolle, um ihn für seine sexuelle Neigung abzustrafen. Die Schläge mit dem Totschläger hätten sicherlich «nur blaue Flecken gegeben, aber mehr auch nicht», relativierte er diesen Satz vor Gericht. Am Treffpunkt mit ihrem Opfer waren die beiden bereits von der Polizei erwartet worden, die das Opfer, ein Erzieher, gleich nach den ersten Absprachen mit den Paar eingeschaltet hatte.
Zum Mordvorwurf war es zunächst gekommen, weil die alkohol- und drogenabhängige Angeklagte bei ersten Vernehmungen ihren ehemaligen Freund und Mittäter beschuldigt hatte, aus Hass auf Kinderschänder Mordpläne gehegt zu haben. Vor Gericht zog sie diese Vorwürfe zurück. Auch die Behauptung, dass sie zuvor bedroht worden sei, um endlich Schulden bei ihrem Mittäter zu bezahlen, sei falsch. In einer von ihrem Anwalt verlesenen Erklärung bedauerte sie die falschen Beschuldigungen und entschuldigte sich beim Opfer. Auch der Angeklagte drückte sein Bedauern über die Tat aus.
Illegaler Kauf von Drogen
Die Tat hatten die beiden geständigen Angeklagten spontan und laut dem Gericht «stümperhaft» geplant, um Geldsorgen aus dem Weg zu räumen. Der Angeklagte war zuvor von der Angeklagten bei der Polizei angeschwärzt worden, weil er eine Haschischplantage betrieben und Drogen gekauft hatte. Die daraufhin verhängte Geldstrafe belastete seine Finanzlage schwer. Seine Freundin, von der er sich mittlerweile getrennt hatte, fühlte sich für dieses Dilemma schuldig. Wohl um ihn mit dem Geldes wieder für sich zu gewinnen und um wieder selbst Geld für Drogen und Alkohol zu haben, kam sie auf die Idee zur Tat, die beide dann gemeinsam planten.
Die Richter werteten vor allem die Geständnisse und die Tatsache als strafmildernd, dass beide Angeklagte noch nicht wesentlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Zwar ist der Angeklagte wegen Drogendelikten vorbestraft, Gewalttaten wurden ihm indes noch nie vorgeworfen.
01.07.2006

