(do) "Warum können Sie nicht die Finger von jungen Menschen lassen?",
fragte der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts gestern fast
zornig einen einschlägig vorbestraften Solinger. Doch der Pädophile war
selbst ratlos, hatte für seine Tat keine Erklärung. Als Rückfalltäter stand er erneut wegen vierfachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
(Kinder unter 18 Jahren) vor Gericht.
Über seinen Verteidiger ließ der 44-Jährige gleich zu Beginn erklären, dass er die Vorwürfe in der aktuellen Anklageschrift bis auf eine Einschränkung ohne Wenn und Aber einräume. Der Vater von zwei Kindern soll sich in den Jahren 2001 bis 2004 an seiner minderjährigen Tochter sexuell vergangen haben, wobei es unter anderem auch zum Geschlechtsverkehr gekommen sein soll.
Die 17-Jährige hatte ihrem Freund von den Vorfällen berichtet. Dieser
erzählte alles seiner Mutter, die wiederum Strafanzeige erstattete.
Schon vor zehn Jahren war ein Kind aus der Nachbarschaft Opfer des
Angeklagten gewesen. Dafür hatte der gebürtige Haaner eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten kassiert. Die Vollstreckung war jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden - unter der Auflage, dass sich der Angeklagte einer psychiatrischen Behandlung unterzieht.
Dies will der Angeklagte auch gemacht haben. Offenbar aber ohne Erfolg,
wie der Vorsitzende konstatierte. Im Verlaufe der Hauptverhandlung wurde zudem durch die Staatsanwältin bekannt, dass sich der gelernte Metzger schon Jahre zuvor an einem fünfjährigen Kind vergriffen haben soll. Zum Erstaunen der Richter erklärte der Angeklagte gestern, dass er seit der Scheidung von seiner Frau kein Verlangen mehr nach Kindern habe. Er sei nicht mehr pädophil, lebe zwar allein, habe aber eine Freundin.
Weil das Gericht noch Akten hinzuziehen will, wird das Verfahren auf
unbestimmte Zeit vertagt.